agb Hunde-Coiffeur

Leistung

Alle Pflegebehandlungen und Dienstleistungen für Hunde im Hunde- Coiffeur Claudia  erfolgen nach Massgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den fachlichen Qualitätsanforderungen eines Hund-Coiffeurs.

 

Generell und grundsätzlich behält sich der Hunde-Coiffeur Claudia vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Der Leistungsumfang wird von Arbeitsbeginn mündlich mit dem Kunden vereinbart. Die Vertragsdauer ist auf den Zeitraum der zur Pflege benötigten Zeit befristet. 

 

Der Hunde-Coiffeur Claudia arbeitet ausschliesslich nach Terminvereinbarung. Sollte der Kunde einen Termin nicht wahrnehmen können, verpflichtet er sich, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt, wird eine Ausfallentschädigung in der Höhe von CHF 50.00 in Rechnung gestellt. 

 

Im Zentrum aller Behandlungen steht die Gesunderhaltung des Tieres, dessen Wohlbefinden und die Beachtung der geltenden Tierschutzbestimmungen. Wünsche, die diesen Anforderungen nicht gerecht sind, werden nicht ausgeführt.

 

Die Ausführung der Behandlung liegt im pflichtgemässen Ermessen des Hunde-Coiffeurs.

 

Während der Behandlung wird der Hund an einem Bauch- oder Halsband angeleint. Diese Massnahme dient dem Schutz des Tieres und soll möglichen Verletzungsgefahren (wie z.B. Hinunterfallen vom Tisch) vorbeugen.

 

Bei sehr alten, nervösen oder ängstlichen Hunden wird die Behandlung nur so lange ausgeführt, wie es der Hund erträgt und zulässt. Im Interesse des Hundes wird die Behandlung unter Umständen frühzeitig abgebrochen.

 

Im Hinblick auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes behält es sich der Hunde-Coiffeur Claudia vor, die hierfür nötigen Mehraufwendungen zur Behandlung des Hundes ohne Absprache mit dem Tierhalter zu leisten (z. B. bei Flohbefall, zusätzlichem Zeitaufwand bei starker Verfilzung oder bei Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes).

Preise/Bezahlung

Die Preise entnimmt der Kunde der aktuellen Preisliste im Coiffeur Salon oder sie werden zwischen dem Hundesalon und dem Kunden mündlich vereinbart.

 

Verhindert der Hund aufgrund seines Verhaltens die Weiterführung einer Behandlung und muss diese deshalb frühzeitig abgebrochen werden, ist der Mindestpreis gemäss Preisliste dennoch zu bezahlen.

Mehraufwendungen, deren Erfordernis sich im Hinblick auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes während der Behandlung ergeben haben, werden dem vereinbarten Preis zusätzlich hinzugerechnet.

 

Die Bezahlung des Behandlungspreises, welcher sich aus der Preisliste, der Beauftragung sowie allfälligen Mehraufwendungen ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort bar fällig. Es gibt keine Pflege auf Rechnung.

 

Haftung

Der Tierhalter versichert, dass es mit dem zu behandelten Tier bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.

 

Für alle Hunde sollte eine gültige Haftpflichtversicherung durch den Tierhalter abgeschlossen sein.

 

Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Behandlungszeit erleidet, kann der Hunde-Coiffeur Claudia nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung vom Coiffeur Salon ist ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

Bei sehr unruhigen oder verhaltensauffälligen Hunden oder Hunden mit stark verfilztem Fell kann sich u.U. die Gefahr der Selbstverletzung des Hundes erhöhen. In diesen Fällen übernimmt der Hunde-Coiffeur Claudia Treue keine Haftung.

 

Der Hunde-Coiffeur Claudia haftet nicht, wenn der Hund durch höhere Gewalt verletzt wird, wenn trotz aller nach den Umständen gebotenen Sorgfalt das Tier entflieht und hieraus dem Kunden oder einem Dritten ein Schaden entsteht, wenn trotz ausgewiesener Verträglichkeit der Hund durch Pflegeprodukte geschädigt wird oder wenn der Hund durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe bei der Arbeit des Hundesalons trotz Einhaltung aller erforderlichen Vorsichtsmassnahmen verletzt wird.

 

Der Tierhalter haftet ebenso für Schäden an Sachen oder anderen Tieren, die der Hund während seines Aufenthaltes im Hunde-Coiffeur Claudia verbringen.

 

Im Falle der Verletzung des Personals des Hundesalons durch den Hund, tritt der Tierhalter für anfallende Genesungskosten und allfälligen Verdienstausfall mit seiner Hundehalterhaftpflichtversicherung  oder privat ein.

 

Der Hund ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Mängel zu untersuchen, die dann auch nach Möglichkeit unverzüglich korrigiert werden. Schäden oder Mängel sind umgehend nach Kenntnisnahme dem Hunde-Coiffeur Claudia zu melden. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.

Liegt ein vom Kunden zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist der Hunde-Coiffeur Claudia zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatzvornahmen oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.

 

Bei starken Verfilzungen können durch das Entfernen Hautirritationen und Rötungen entstehen. Hierfür kann der Hunde-Coiffeur Claudia nicht haftbar gemacht werden. Die Verantwortung obliegt in diesem Fall ausschliesslich dem Tierhalter.